Pflegeberatungseinsätze nach § 37 - damit Sie Ihr Pflegegeld weiterhin erhalten!

  • 2 Dez 2024
  • SCHMIEDER - Management

Beratungseinsatz nach § 37.3

Unabhängig - Neutral - Verlässlich

Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.

Die Beratungseinsätze finden bei Ihnen Zuhause statt!

In Pflegegrad 1 haben Sie die Möglichkeit eine Beratung freiwillig in Anspruch zu nehmen.

Der Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch ist eine wertvolle Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, die speziell darauf abzielt, Sie in Ihrer häuslichen Pflege bestmöglich zu unterstützen.

Um den Pflegegrad von der Kasse weiterhin anerkannt zu bekommen und um weiterhin das Pflegegeld vollständig zu erhalten, sind Sie verpflichtet die Beratungen von einer ankerkannten Beratungsstelle durchführen zu lassen.

Wir sind hier anerkannt und freuen uns, Sie hier unterstützen zu dürfen.

Unser Team besteht aus Pflegefachkräften, Diplom-Pflegewirten und anerkannten Pflegeberaterinnen. 

Häufigkeit der verpflichtenden Beratung:

PG 2 und 3: 1 x pro Halbjahr

PG 4 und 5: 1 x im Quartal

PG 1: 1 x pro Halbjahr (freiwillig)

Die Nachweise werden direkt von uns an die Pflegekassen gesendet. Die Beratung kostet Sie nichts, wir rechnen direkt mit den jeweiligen Pflegekassen ab. 

Wir sehen uns hier als Dienstleister, damit Sie weiterhin Ihre Liebsten selbst und eigenständig in der Häuslichkeit versorgen können.

Unser Motto:

Unabhängig - Neutral - Verlässlich

SCHMIEDER - Management

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank, dass Sie sich über meine Dienstleistungen informieren.   Coaching für Ihre Führungskräfte, oder individuelle Seminare für Ihre Führungskräfte! Praxisnah und lösungsorientiert. Interesse? Dann sind Sie hier genau richtig! Unabhängig - Neutral - Verlässlich Ich freue mich auf Sie!